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Protestkampagne
„wir wollen nur eins“


Ziel der Kampagne:
Herbeiführung eines Selbstbindungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Sicherung der Angebote von Jugend(sozial)arbeit in Potsdam (möglichst im Mai/Juni 2004), mit Auswirkungen auf den Haushalt 2005 und folgende Jahre.
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Sachlage:
Der Haushalt der Stadt Potsdam beträgt z. Zt. ca. 340 Mill. Euro (Ausgabenseite). Unser Zielist es, dass die Stadt ab dem HH-Jahr 2005 mindestens 1% ihrer Ausgaben(je nach Höhe) fürdie Absicherung der Jugend(sozial)arbeit einsetzt (Prioritätensetzung, Selbstverpflichtung,pflichtgemäßes Ermessen).
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Die Chance den Kindern zu helfen!
Schreibt eure Meinung an:

Büro des Oberbürgermeisters
Stadtverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße
14461 Potsdam

9 Thesen der Potsdamer Jugend(sozial)arbeit:
Formuliert und vorgestellt von den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 und dem Stadtjugendring im Rahmen des Aktionstages am 21. Oktober 2003.

Präambel:
Kinder und Jugendliche stellen einen Teil der Bevölkerung mit eigenen Rechten in der Gesellschaft dar (siehe UN-Kinderrechtskonvention). Sie sind auch in Potsdam als Teil der Gesellschaft mit spezifischen Bedürfnissen wahrzunehmen.
Jugendliche brauchen für ihre Identitätsgewinnung und die Entwicklung einer kreativen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen Anerkennung durch die Gesellschaft sowie erreichbare positive Zukunftsentwürfe in der Gesellschaft. (siehe 12. Shell Jugendstudie) Identitätsgewinnung und die Entwicklung von Lebensentwürfen werden durch die „Risikobelastung junger Menschen“ (z.B. perspektivische Verunsicherung) stark erschwert. (ebenda)
Ein minimalistisches Angebot der Jugendhilfe, (die als bedeutende Sozialisationsinstanz zu sehen ist) reduziert die Chancen der Jugendlichen einen positiven Weg in die Welt zu finden, der ihnen Anerkennung und ein „Geschätzt - Werden“ in der Gesellschaft verspricht.
Reduziert eine Stadt ihre Angebote der Jugendhilfe auf ein Minimum, so transportiert diese Tatsache einmal mehr die Botschaft an die Jugendlichen, dass sie in ihren Bedürfnissen und als Teil der Gesellschaft nicht bedeutsam sind. (Anerkennung kann die jüngere Generation hieraus nicht erkennen).
Für eine beispielgebende Stadt in der Jugendhilfe gilt es, die Qualität seiner Jugend(sozial)arbeit zu erhalten, dazu bedarf es der hier im Weiteren formulierten unverzichtbaren Grundlagen.



1. STATIONÄRE OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT (§ 11 KJHG)

2. AUßERSCHULISCHE JUGENDBILDUNG (§ 11 KJHG)

3. KINDER- UND JUGENDSPORT (§ 11 KJHG)

4. JUGENDVERBANDSARBEIT (§ 12 KJHG)

5. SCHULSOZIALARBEIT (§ 13 KJHG)

6. STREETWORK (§ 13 KJHG)

7. JUGENDBERUFSHILFE (§ 13 KJHG)

8. SUCHTPRÄVENTION (§ 14 KJHG)

9. JUGENDMEDIENSCHUTZ (§14 KJHG)

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